Gebührenordnung

§ 1 Unterrichtsentgelt

(1) Das Unterrichtsentgelt wird mit dem Kauf oder spätestens in 7 Tage fällig. 

 
(2) Folgende Zahlungsmöglichkeiten stehen zur Auswahl:
1. Zahlung auf Rechnung (Überweisung)
2. Lastschrifteinzugsverfahren (Erteilung SEPA-Lastschriftmandat notwendig)
3. Paypal (für Zahlungen ohne Rabatt)
4. Nach vorheriger schriftlichen Bestätigung der Musikschule Online sind auch andere Zahlungsarten und Ratenkauf (nur bei der Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren) möglich.
 
(3) Die Zahlungsverpflichtung entsteht mit der ersten Unterrichtsstunde. Bei Nichtbegleichung des Entgelts kann der Schüler vom Unterricht ausgeschlossen werden.
 

§ 2 Gebührenschuldner

(1) Zur Zahlung sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter verpflichtet.

 

§ 3 Unzureichender Deckung auf dem Konto

(1) Eine Fehl-Lastschrift kostet je nach Kreditinstitut zwischen 3 und 15,- EUR. Die Gründe für eine Fehl-Lastschrift können eine falsch angegebene Bankverbindung oder unzureichende Deckung auf dem Konto sein.
 

§ 4 Entgeltermäßigung

(1) Besuchen mehrere Familienmitglieder gleichzeitig den Unterricht an der

Musikschule Online, so ermäßigt sich das Entgelt 
für das 1. Familienmitglied auf 5 %,
für das 2. Familienmitglied auf 5 %,
für das 3. Familienmitglied auf 7 %,
für das 4. Familienmitglied auf 7 %
der jeweils vollen Höhe. 
 
(2) Bei Belegung von mehreren Fächer gleichzeitig ermäßigt sich das Entgelt 
für das 1. Fach auf 5 %,
für das 2. Fach auf 5 %,
für das 3. Fach auf 7 %,
für das 4. Fach auf 7 %
der jeweils vollen Höhe.

(3) Schicken Sie uns Ihre Kündigung einer Musikschule, die nicht mehr als 2 Monate alt ist, so ermäßigt sich das Entgelt auf 5% der jeweils vollen Höhe.

(4) Kaufen Sie einen neuen Unterrichtspaket innerhalb einer Woche nach dem Verbrauch des letzten Unterrichts, so ermäßigt sich das Entgelt auf 5% der jeweils vollen Höhe.

(5) Die Ermäßigungen sind nicht kombinierbar.
 

§ 5 Kosten beim Widerruf

(1) Im Falle eines Widerrufs müssen die schon erbrachten Unterrichtsstunden bezahlt werden.



Die vorliegende Fassung tritt zum 01.06.2011 in Kraft.